24 Stunden Pflege – Bewertung Verein für Konsumenteninformation
24 Stunden Pflege – Der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) hat 2018 in einem Test, 28 Vermittlungsagenturen, die eine 24 Stunden Pflege anbieten, unter die Lupe genommen. Folgendes wurde dabei kontrolliert:
– Wartezeiten bis zur Vermittlung
– Betreute Bundesländer
– Berufliche Qualifikation der Betreuer
– Kosten
– durch Vermittlungsgebühren abgedeckte Leistungen
– Bewertung der Informationen für Interessenten
– Vertragsprüfung
BestCare24 konnte dabei mit einem “sehr gut” abschneiden!
– Wir legen nämlich Wert auf…
– Transparenz
– Beste Qualität
– Flexible Unterstützung
– … und das immer & überall
Wir zeichnen uns nämlich aus durch…
– Vermittlung hochqualifizierter Betreuungskräfte mit langjähriger Erfahrung
– Überprüfung der Sprachkenntnisse
– Wohlbefinden der Klient:innen mit ihren Betreuer:innen
– regelmäßige Qualitätskontrollen
In erster Linie gibt die 24-Stunden-Betreuung sowohl Angehörigen als auch den zu Pflegenden die Sicherheit und das Gefühl, rund um die Uhr bestens zuhause betreut zu sein. Dies ist besonders wichtig, wenn man den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und Unterstützung braucht. Durch eine kompetente 24-Stunden-Betreuung ist es lange möglich, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. BestCare24 ist ein langjähriger Anbieter im Bereich Pflege und Betreuung für ganz Österreich.
Im Sprachgebrauch verwendet man die Begriffe „Betreuung“ oder „Pflege“ gleichwertig. Doch rechtlich gesehen gibt es wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen. Der Unterschied liegt im Kern der Tätigkeiten, die eine Person im Rahmen der Dienstleistung ausführen darf. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, ist es sehr wichtig, dass Sie über die Unterschiede bestens Beischeid wissen.
Unter den Begriff „Betreuung“ fallen folgende Tätigkeiten:
- Haushaltsführung: Dies umfasst Tätigkeiten wie Reinigungsaufgaben, Kochen oder die Betreuung der Haustiere.
- Lebensführung: Damit sind Situationen gemeint, wie die Gestaltung des Tagesablaufs oder die Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
- Gesellschafterfunktion: Unsere Personenbetreuer:innen leisten den Betroffenen vor allem Gesellschaft. Daher wird auf das Zwischenmenschliche bei BestCare24 besonders viel Wert gelegt. Wir achten auf gute Deutschkenntnisse unserer Mitarbeiter:innen und stellen die Harmonie zwischen den Betroffenen und den Personenbetreuer:innen sicher.
Der Begriff „Pflege“ beinhaltet Tätigkeiten, die dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) unterliegen. Darunter fallen:
- das Setzen von Spritzen
- die Verabreichung von Medikamenten
Das darf nicht ohne Weiteres passieren, weshalb solche Pflegeaufgaben temporär von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) durchgeführt werden. Aus diesem Grund führt BestCare 24 seine Qualitätskontrollen mit diplomiertem Fachpersonal durch. So wird die richtige und beste Pflege für Sie oder Ihren Angehörigen sichergestellt.