Stundenweise Betreuung von BestCare 24

Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen

BestCare 24 hilft Ihnen bei jeglichen Fragen zur Finanzierung und Zuschüssen für die 24-Stunden-Betreuung. Unten angeführt finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema “Beantragung von Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung”. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von BestCare 24 bei einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Förderungen

Unabhängig von Ihrem Vermögen, können Sie als zu Pflegende/r während der 24-Stunden-Betreuung eine finazielle Unterstützung als Zuschuss erhalten. Einige Dinge sind dabei von der Seite des/der zu Pflegenden und von Seiten der PersonenbetreuerIn / des Pesonenbetreuers zu beachten.

Auf Seiten der/des zu Pflegenden

  1. Pflegestufe: Ein Zuschuss kann erst ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden.
  2. Bedarf: Es muss der Bedarf einer 24 Stunden-Pflege vorliegen.
  3. Einkommensgrenze: Die pflegebedürftige Person darf nicht mehr als € 2.500 netto Monatseinkommen erhalten. Ab dieser Einkommensgrenze gibt es eine Einschleifregelung, bei der eine geringere Förderung gewährt wird. Die Einkommensgrenze von € 2.500 wird jedoch pro unterhaltsberechtigtem Angehörigen (zb. Kinder, Eheleute, eigene Eltern) um € 400 angehoben, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung sogar um € 600. Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird nicht berücksichtigt.

Auf Seiten der Personenbetreuerin / des Personenbetreuers

  1. über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin / eines Heimhelfers entspricht, oder
  2. seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung)  oder
  3. bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin / eines Arztes ausübt (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs 6 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes).

Wer bekommt die Förderung?

Für die Förderung muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezogen werden und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein.

Ab Stufe 5 wird die Notwendigkeit des Betreuungsumfangs generell an­ge­nommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Wie hoch ist der Sozialversicherungsbeitrag für eine Personenbetreuer:in?

Selbstständige Betreuungskräfte müssen mit der zu betreuenden Person bzw. mit deren Angehörigen ein Honorar vereinbaren. Sie sind selbst für die Entrichtung der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich. Bei Betreuerinnen/Betreuern nach dem Hausbetreuungsgesetz sind üblicherweise ca. 25 Prozent Sozialversicherung zu entrichten. Die Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung ist von verschiedensten Faktoren abhängig und erfolgt auf Basis des Einkommensteuerbescheides.

In den ersten beiden Kalenderjahren sind die Beiträge zur Sozialversicherung etwas geringer.

Wo kann ich einen Antrag für die Förderung einer 24 Stunden Betreuung einreichen?

Wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung beantragen.

Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Österreich
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266

E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at

Haben Sie noch Fragen?

BestCare 24 beantwortet gerne Ihre Fragen persönlich oder telefonisch in einem kostenlosen und unverbindlichem Erstgespräch.