Kosten für PersonenbetreuerInnen - Laut Betreuungsvertrag
1. Tageshonorar der PersonenbetreuerInnen je nach Betreuungsbedarf*
Die Höhe des Tageshonorars richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, dem individuellen Unterstützungsbedarf, den Sprachkenntnissen sowie der praktischen Erfahrung der PersonenbetreuerInnen.
2. Sozialversicherungsbeitrag (SVS)*
Richtwert Euro 203,50 pro Monat (pro PersoenbetreuerIn).
3. Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen*
An- und Abreisekosten sind abhängig vom Herkunftsort sowie der Turnuslänge der PersonenbetreuerInnen und werden nach tatsächlichem Aufwand, durch Vorlage einer Rechnung der PersonenbetreuerInnen, verrechnet (Richtwert mind. EUR 200,00 pro Turnus).
4. Unterkunft und Verpflegung
Eine angemessene Unterkunft und Verpflegung für die PersonenbetreuerInnen ist von den zu betreuenden Familien zur Verfügung zu stellen.
Bei folgenden Zusatzleistungen erhöht sich das Tageshonorar für die PersonenbetreuerInnen:*
- Für eine zweite Person im Haushalt EUR 6,00 pro Tag
- Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt: EUR 23,00 pro Tag
- Tracheostoma, Stoma, PEG-Sonde: jeweils EUR 6,00 pro Tag
- RSA sowie Intensivbetreuung und Nachtbetreuung: jeweils EUR 11,00 pro Tag
- PersonnenbetreuerInnen mit Führerschein EUR 11,00 pro Tag
- Versorgung von Haustieren EUR 3,00 pro Tag
Für Krankenpflegepersonal (nicht nostrifiziert) wird ein persönliches Angebot erstellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Zuschläge zu 100% den PersonenbetreuerInnen zu Gute kommen.
Für die Tage 24.12., 25.12., 26.12., 31.12., 01.01. sowie Ostersonntag und Ostermontag verrechnen die PersonenbetreuerInnen einen Zuschlag von je einem Tageshonorar.
* Die konkreten Kosten sind im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
Alle Preise verstehen sich inkl. allfälliger Umsatzsteuer.