Stunden-Betreuung: Kosten für Personenbetreuer:innen – laut Betreuungsvertrag

Die Kosten für Personenbetreuer:innen der Stunden-Betreuung werden hier klar und nachvollziehbar offengelegt.

Kosten für PersonenbetreuerInnen - laut Betreuungsvertrag

1. Honorar der PersonenbetreuerInnen bei KlientInnen mit Pflegestufen 1 – 5*

Die Höhe des Honorars beträgt:

Stunden pro Tag Tagestarif ab 8 - 22 Uhr
1 Stunde € 26,00
2 Stunden € 36,00
3 Stunden € 51,00
4 Stunden € 68,00
5 Stunden € 85,00
Für jede weitere Stunde € 17,00

2. Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen*

Die Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen richten sich nach dem Wohnort der PersonenbetreuerInnen und werden nach tatsächlichem Aufwand, durch Vorlage einer Rechnung der PersonenbetreuerInnen, verrechnet.

Bei folgenden Zusatzleistungen erhöht sich das Stundenhonorar für die PersonenbetreuerInnen:*

  • Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt: plus 50% vom jeweiligen Tarif
  • PersonnenbetreuerInnen mit Führerschein EUR 11,00 pro Tag
  • Sonn- und Feiertage: plus 20% vom jeweiligen Tarif
  • Nachttarif ab 22 Uhr bis 8 Uhr Früh: plus 20% vom jeweiligen Tarif
  • Tarife für Pflegestufen 6 und 7 sind auf individueller Basis zu vereinbaren

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Zuschläge zu 100% den PersonenbetreuerInnen zu Gute kommen.

* Die konkreten Kosten sind im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
Alle Preise verstehen sich inkl. allfälliger Umsatzsteuer.



Ein Betreuungsbeginn ist innerhalb von 3 Werktagen möglich!