Stunden-Betreuung: Einmalige Kosten für BestCare 24 – laut Vermittlungsvertrag

Die einmaligen Kosten für die Vermittlung durch BestCare 24 werden hier transparent dargestellt – von der Bedarfserhebung bis zur Auswahl passender Betreuungskräfte.

Kosten für BestCare 24 – laut Vermittlungsvertrag

Vermittlungsgebühr für die Vermittlungstätigkeit (einmalige Kosten)

Einmalige Gesamtkosten: € 720,00
(plus € 360,00 für eine zweite zu betreuende Person)

    • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort, Erhebung der Betreuungssituation und Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. der PersonenbetreuerInnen (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) unter Beiziehung einer medizinischen Fachkraft zur Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor Ort: € 95,00
    • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages
      (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.): inkludiert
    • Beratung über mögliche Förderungen und Zuschüsse: inkludiert
    • Auswahl von 2 PersonenbetreuerInnen (plus EUR 360,00 für eine zweite zu betreuende Person) 2 weitere Wechsel sind im Preis inkludiert. Ab dem 3. Wechsel von PersonenbetreuerInnen werden Sonderwechsel laut „Tarifinformation Light“ gesondert verrechnet: € 625,00

Alle Preise verstehen sich inkl. allfälliger Umsatzsteuer.

Alle Leistungen sind von BestCare 24 im Rahmen der Organisation von Personenbetreuung gem. § 161 GewO selbst erbrachte Leistungen. Die mit “Inkludiert” ausgewiesenen Leistungen sind bereits in der Vermittlungsgebühr inkludiert und müssen nicht gesondert bezahlt werden.



Ein Betreuungsbeginn ist innerhalb von 3 Werktagen möglich!