Live-In: Laufende Kosten für BestCare 24 – laut Vermittlungsvertrag

Die Tages- und Monatspauschalen decken umfangreiche Serviceleistungen für Personenbetreuer:innen und Klient:innen ab – von der laufenden Betreuung bis hin zur Qualitätssicherung.

Kosten für BestCare 24 – laut Vermittlungsvertrag

Tagespauschale und Monatspauschale (laufende Kosten)

Die Tagespauschale pro Betreuungstag (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für PersonenbetreuerInnen (diese wird direkt von BestCare 24 den KlientInnen, abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage, in Rechnung gestellt) beträgt EUR 13,50 pro Betreuungstag und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Unterstützung bei An-, Ab- und Ummeldungen (Wohnsitz, Gewerbe)
    Haftpflichtversicherung für PersonenbetreuerInnen
  • Unterstützung bei der An- und Abreise
  • Unterstützung bei der Verrechnung (SVS, Fahrtkosten, Haushaltsgeld)
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen (Dokumentationen, Haushaltsbuch, Anleitungen und Unterweisungen)
  • Laufende telefonische sowie persönliche Unterstützung im Rahmen der Betreuungssituation durch qualifiziertes Fachpersonal, in der jeweiligen Landessprache
  • Zurverfügungstellung von audiovisuellen Kurzschulungen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Kommunikation, Umgangsformen)
  • Zurverfügungstellung von Ideenvorschlägen zur Freizeitbeschäftigung mit KlientInnen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Kochrezepte, Gedächtnistraining, usw.)

Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die PersonenbetreuerInnen von BestCare 24.

Die Monatspauschale (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für KlientInnen beträgt EUR 380,00 und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Theoretische und praktische Einschulung in die Betreuungs- und Pflegesituation vor Ort sowie laufende Schulungen der PersonenbetreuerInnen, angepasst an die Betreuungssituation
  • Laufende Qualitätskontrolle: Überprüfung/ Überwachung der Betreuungsleistungen sowie der Betreuungssituation durch BestCare 24
  • Qualitätssicherung durch Bereitstellung einer umfangreichen Betreuungsdokumentation inklusive Notfallplan sowohl für KlientInnen als auch für PersonenbetreuerInnen sowie vierteljährliche Qualitätskontrollen durch Hausbesuche von berechtigtem diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Vierteljährliche Evaluierung der Betreuungssituation durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
  • Administrative Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen und Zuschüssen sowie bei allfälligen Wechselmeldungen
  • Organisation der Vertretung im Verhinderungsfall der vermittelten PersonenbetreuerInnen innerhalb von 3 Tagen
  • Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen den vermittelten PersonenbetreuerInnen und der zu betreuenden Person beziehungsweise deren Angehörigen
  • 24h Notrufhotline (telefonische Hilfestellungen)

Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die KlientInnen von BestCare 24.

Gesamtkosten (laufende Kosten) = Tagespauschale x Anzahl Betreuungstage* + Monatspauschale
* abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage

Hinweise:

  • Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt erhöht sich die Monatspauschale um 30%
  • Alle Preise verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer
  • Die angeführten Tarife erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich (“Statistik Austria“) monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) oder ein an seine Stelle tretender Index
  • Inkassovollmacht: BestCare 24 bietet eine Inkassovollmacht für PersonenbetreuerInnen (Betreuungsunternehmen) an
  • Zahlungsmodalitäten: Die Kosten sind bei Fälligkeit ausschließlich auf ein angegebenes Konto von BestCare 24 zu überweisen

*1 Pflegegeld
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html.

*2 Förderung der 24-Stunden-Betreuung
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html
Einige Bundesländer gewähren neben der Förderung des Sozialministeriums noch einige Landesförderungen für die 24-Stunden-Betreuung.

Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at.

Alle Preise verstehen sich inkl. allfälliger Umsatzsteuer.



Ein Betreuungsbeginn ist innerhalb von 3 Werktagen möglich!