Voraussetzungen für Förderungen
Für die 24-Stunden-Betreuung stehen Ihnen staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung – unabhängig vom Vermögen. Als pflegebedürftige Person können Sie finanzielle Unterstützung erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie weiter unten.
BestCare 24 begleitet Sie gerne persönlich, kostenlos und unverbindlich – Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess.
Voraussetzungen als pflegebedürftige Personen
- Betreuungsbedarf: Nachweis über Notwendigkeit der 24-Stunden-Pflege
- Pflegestufe: Förderung ab Pflegestufe 3 (ärztliche Bestätigung bei Pflegestufe 1 und 2)
- Einkommensgrenze: max. € 2.500 netto pro Monat (Ab dieser Einkommensgrenze gibt es eine Einschleifregelung, bei der eine geringere Förderung gewährt wird. Erhöhungen für unterhaltspflichtige Angehörige möglich.)
- Vermögen: wird nicht berücksichtigt
- Achtung: Pflegegeld & diverse Beihilfen zählen nicht zum Einkommen
Anforderungen an die Personenbetreuuer:in
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- Theoretische Ausbildung (vergleichbar mit Heimhilfe) oder
- Mind. 6 Monate nachgewiesene, sachgerechte Betreuung oder
- Ausgeübte Tätigkeiten unter Anleitung von Pflegekraft oder Ärzt:in
Nähere Informationen



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BestCare 24 beantwortet Ihre Fragen gerne (persönlich oder telefonisch) in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.